FAQ - Lizenz
Die 10 am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit einer Trainer Lizenz:
Bis zu welcher Spielklasse kann ich mit meiner Lizenz trainieren?
Antwort: Von den Satzungen her wird eine Lizenz erst verlangt ab der Niederrheinliga (Herren). Zur Ausrichtung der Ausbildung s. Frage 2
An welche Trainer richtet sich welche Lizenzstufe?
Antwort:
C-Breitenfußball:
- Vorrangig breitensportorientierte Mannschaften aller Altersklassen
C-Leistungsfußball:
- Alle Juniorenmannschaften außer Regional- und Bundesliga
- Alle Amateurmannschaften bis einschl. 5. Spielklasse (NRW-Liga)
- Alle Frauenmannschaften außer Bundesliga
B-Lizenz:
- Alle Kinder- und Juniorenteams einschließlich Junioren-Regionalliga
- DFB-Stützpunkttrainer
- Mitarbeiter (nicht Leiter) in den Leistungszentren der Lizenzvereine
- Honorartrainer (Junioren) der Landesverbände
A-Lizenz:
- Alle Amateurmannschaften (auch Regionalliga)
- Alle Juniorenmannschaften inklusive Bundesliga
- Alle Frauenmannschaften inklusive Bundesliga
- C-Lizenz Ausbilder in den Landesverbänden
Fußball-Lehrer:
- Profifußball u. a.
Für wie viele Jahre ist die Lizenz gültig?
Antwort: 3 Jahre, bis zum Ende des jeweiligen Jahres
Muss ich mich um einen Termin für eine Fortbildung selbst bemühen oder werde ich angeschrieben?
Antwort:
C-Breitenfußball: Ab 2010: Jeder Trainer muss sich selbst um Termine und Anmeldung kümmern. Fortbildung in der Sportschule Wedau kompakt zweitägig oder dezentral im Kreis möglich (in jedem Jahr einen Unterrichtsblock, Anmeldung beim Kreisjugendbildungsbeauftragten (dezentral) oder FVN (zentral) erforderlich.
C-Leistungsfußball: Ab 2011: Jeder Trainer muss sich selbst um Termine und Anmeldung kümmern. Fortbildung (zweitägig) nur in der Sportschule Wedau möglich.
Was ist, wenn meine Lizenz ihre Gültigkeit schon seit mehr als einem Jahr verloren hat?
Antwort: Im Einzelfall wird entschieden, ob durch Teilnahme an mehreren Fortbildungen die Lizenz wieder aktualisiert werden kann.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Lizenz habe (z. B. Gültigkeit, Verlängerung, Kosten, Termine)?
Antwort: Fortbildung: FVN, Frau Schipke, Schipke@fvn.de, Tel.: 0203/7780-216
Ausbildung: FVN, Frau Recksing, Recksing@fvn.de, Tel.: 0203/7780-203
Habe ich mit der Lizenz das Recht auf freien Eintritt bei Fußballspielen (Jugend, Amateure, Profifußball)?
Antwort: Nein.
Habe ich mit meiner „C-Lizenz Breitenfußball Profil Kinder & Jugend" automatisch ein Anrecht auf einen Jugendleiter-Ausweis?
Antwort: Ja, es muss ein Antrag mit Passfoto vom Verein beim jeweiligen Kreisjugendausschuss gestellt werden.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um für die jeweilige Lizenzstufe zugelassen zu werden?
Antwort:
Für die C-Lizenz Breitenfußball: Teilnahme an der „FVN-Teamleiter Kinder" Ausbildung. Infos über weitere formale Voraussetzungen: FVN, Frau Recksing, Recksing@fvn.de, Tel.: 0203/7780-203
Für die C-Lizenz Leistungsfußball: Bestehen eines Eignungstests. Infos über weitere formale Voraussetzungen: FVN, Frau Recksing, Recksing@fvn.de, Tel.: 0203/7780-203
Für die B-Lizenz: Eine Abschlussnote in der C-Lizenz Leistungsfußball von mind. 9 Punkten. Weitere Voraussetzungen s. www.dfb.de/Trainer/Ausbildung/B-Trainer - Anmeldung nur über den DFB
Bekommt mein Verein Zuschüsse für einen Trainer mit Lizenz?
Antwort: Der Verein kann beim Landessportbund NW einen Antrag bis 31.05. des Jahres (Stand 2010) auf Förderung der Übungsarbeit stellen.
Die Bezuschussung ist abhängig von der Mitgliederzahl des Vereins, den Übungsstunden sowie anerkannten Lizenzinhabern. Die Zuwendungen des Landessportbund sind nicht personenbezogen, sondern dienen der Förderung der Übungsarbeit und die Verteilung der Zuwendungen bleibt dem Verein überlassen.


